Testkonzept für die vollstationäre Pflege und das Maximilian-Kolbe-Haus
(ab dem 01.12.2021)
Durch die aktuelle Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAVEinrichtungen) vom 26.11.2021 wird für alle Altenpflegeheime geregelt, dass die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher deutlich verschärft werden.

Regelungen für Besucherinnen und Besucher ab dem 01.12.2021
Kurzscreening:
Das schriftlich dokumentierte Kurzscreening bleibt für alle verpflichtend.
• Besucher/-innen melden sich bitte vor dem Betreten der Einrichtung, damit das Screening mit einem Mitarbeitenden der Einrichtung durchgeführt wird.
• bei Symptomen ist ein Zugang zur Einrichtung nicht möglich
(Ausnahme: Sterbebegleitung und ein Schnelltest erforderlich)


Testungen:
Alle Besucherinnen und Besucher benötigen einen negativen Coronatest, der nicht älter als
24 Stunden ist (PCR-Labortestungen dürfen nicht älter als 48 Stunden sein). Die Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene, asymptomatische Personen, deren letzte Impfdosis nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
Wir sind verpflichtet, dies zu kontrollieren und zu dokumentieren.


Masken:
• Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu allen Personen.
• Ausnahme: zu den besuchten Personen, die über einen vollständigen Corona-Impfschutz verfügen oder gegenüber besuchten Personen, die mindestens einen MNS (OP Maske) tragen.
• Empfohlen wird das Tragen einer FFP 2-Maske, mindestens MNS (OP Maske).
• Im Zimmer des vollständig geimpften bzw. genesenen Gastes kann die Maske abgenommen werden.


Testzeiten:
(bitte an der Pforte melden)
montags von 10.00 bis 11.00 Uhr
mittwochs von 10.00 bis 11.00 Uhr
freitags von 16.00 bis 17.00 Uhr
samstags von 15.00 bis 16.00 Uhr