Voraussetzungen für die Aufnahme in die Intensivgruppe

Die IG1 stellt sich dar als ein qualifizierter Lebensort für heranwachsende Jungen (Aufnahmealter 11- 14), die intensive pädagogische und therapeutische Hilfen bei der Überwindung von Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsbeeinträchtigungen benötigen.

Es können dies sein:

  • Störungen des Sozialverhaltens und der Emotionen
  • Oppositionelles Verhalten
  • ADHS
  • Entwicklungsverzögerungen, Teilleistungsstörungen
  • Jungen, für die die Voraussetzungen zur Förderung nach §35 a SGB VIII vorliegen
  • u. a.

Voraussetzung für die Unterbringung

  • Eine umfassende psychologische, pädagogische und /oder psychiatrische Diagnostik oder die Bereitschaft, diese zeitnah durchführen zu lassen
  • Die Intensivbetreuung und Förderung kann als mittel- oder längerfristige Heimunterbringung geschehen
  • Die Eltern/Sorgeberechtigten müssen der Maßnahme zustimmen und sie in ihren wesentlichen pädagogischen Grundzügen bejahen

Vor der Aufnahme gibt es in Einzelfällen die Möglichkeit, eines Probewohnens des jungen Menschen in der Gruppe IG1.

Übersicht

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Kontakt

Pädagogische Leitung:

Christiane Davidheimann
(Diplom-Sozialarbeiterin)

Steeler Str. 642
45276 Essen

Tel: 00 49 (0) 2 01 / 56 30 20
E-mail: c.davidheimann(at)ffc-stiftung.de